Berufsbezogene Sprachförderung DeuFöV
Seit 2016 führen wir wieder Berufsbezogene Sprachkurse nach den Richtlinien des §45 DeuFöV durch:
Die Struktur der nationalen berufsbezogenen Sprachförderung ist modular aufgebaut.
Basismodule:
Jedes Modul schließt mit einer Zertifikatsprüfung "Deutsch für den Beruf" - DTB ab.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie für eine Teilnahme am Berufssprachkurs erfüllen:
Sofern Sie sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, können Sie am Berufssprachkurs teilnehmen. Voraussetzung ist, dass Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen, um Ihren zukünftigen Arbeitsalltag zu meistern.
Geduldete nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, die keinen Zugang zum Integrationskurs haben, können an einem Spezialberufssprachkurs mit dem Zielsprachniveau A2 oder B1 teilnehmen.
Die Teilnahme am Berufssprachkurs ist grundsätzlich kostenlos. Wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen über 20.000 Euro liegt, zahlen Sie einen Kostenbeitrag von 2,56 Euro je Unterrichtseinheit (50 Prozent des Kostenerstattungssatzes). Dies sind bei einem Kurs mit 400 Unterrichtseinheiten insgesamt 1.024 Euro. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen.
Über Teilnahmeberechtigungen entscheiden grundsätzlich die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich hier an Ihre Beraterin oder Berater.